[1] Foto: Markus Winkler
Barrierefreiheit im physischen, wie im digitalen Raum ist, zumindest für nicht direkt Betroffene, noch immer ein weitgehend unerschlossenes Feld. Leider findet dieses gesellschaftlich so wichtige Thema nur langsam ins Bewusstsein von Entscheider:innen, Führungsverantwortlichen und Designer:innen. Das kann, muss und wird sich in Zukunft ändern –.
Denn der Zugang zu digitalen Inhalten ist gerade für Menschen mit Beeinträchtigungen essentiell und eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Barrierefreie Websites und auch alle zum Webangebot dazugehörigen PDFs sind zwar mittlerweile in Deutschland für alle mit öffentlichen Geldern finanzierte Projekte gesetzlich vorgeschrieben, aber trotzdem finden wir sie nur als seltene Ausnahmeexoten im deutschen “Digitalisierungsneuland”. Das so wünschenswerte Ziel einer inklusiven Gesellschaft scheint in unserem wohlhabenden Industrieland noch in sehr weiter Ferne. Andere Staaten sind uns da bisweilen voraus.
Aber Firmen/Organisationen können das proaktiv ändern. Und dies ist gleich aus mehreren Gesichtspunkten ein Gewinn für sie. Warum nicht jetzt beginnen und nach und nach alle internen und öffentlich dargebotenen Dokumente in einer für alle zugänglichen Weise präsentieren? Mit barrierefreien Dokumenten profitieren auch die Urheber selbst ganz nebenbei von zahlreichen positiven Seiteneffekten:
Argumente für barrierefreie digitale Dokumente:
- bessere Lesbarkeit, nicht nur für beeinträchtigte Rezipient:innen, durch strukturierte, semantisch ausgezeichnete Texte
- erleichterte Navigation durch unmittelbare Direktnavigation (z.B. über Fußnoten, Inhaltsverzeichnis und Weblinkverweise)
- Maschinenlesbarkeit und bessere Auffindbarkeit von Inhalten – ein nicht zu verachtender SEO-Vorteil
- Effizienz, Portierbarkeit und Weiterverarbeitbarkeit von Inhalten (Medienneutralität und Mehrfachnutzung, Lesbarkeit mit unterschiedlichen, z.B. mobilen Geräten)
- gesteigerte Reichweite durch Vermeiden von Ausgrenzung. Barriere freie Dokumenten kommen nicht “nur” blinden Menschen sondern in größerem Umfang auch ältere Personen oder Menschen, die vorübergehend bzw. situationsbedingt (Eltern mit Kind auf dem Arm) in ihren Möglichkeiten eingeschränkt sind.
- legitimer Marketingvorteil durch beispielhafte inklusivierende Initiativen, mehr Kund:inenaufmerksamkeit durch Sympatie und Vorreiterstellung
- Erweiterte Chancen mit diverseren Mitarbeiter:innen- und Rezipient:innengruppen
- Rechtssicherheit. Seit Ende 2018 müssen alle öffentlichen Stellen aufrunde der EU-Richtlinie 2016/2102 ihre neuen Office- oder PDF-Dokumente grundsätzlich barrierefrei veröffentlichen. Seit 23. Juni 2021 sind zusätzlich elektronische Verwaltungsabläufe barrierefrei zu gestalten.
↑1 | Foto: Markus Winkler |
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